Lightspeed Filter™
Lightspeed Elternportal™
Machen Sie Eltern zu Partnern beim Lernen ihrer Schüler
Mit dem Lightspeed-Elternportal können Schulbezirke Eltern Transparenz und Kontrolle über die Internetnutzung ihres Kindes auf von der Schule bereitgestellten Geräten zu Hause und nach der Schule ermöglichen. Schul-IT-Administratoren können detailliert auswählen, welche Einstellungen Eltern anzeigen und verwalten können, sodass sie problemlos informiert bleiben und Maßnahmen ergreifen können, was eine Schlüsselrolle bei der Förderung einer verantwortungsvollen digitalen Bürgerschaft und Online-Sicherheit spielt.
Geben Sie Eltern die Kontrolle über YouTube und soziale Medien
Erziehungsberechtigte können die Möglichkeit erhalten, den außerschulischen Zugriff auf YouTube, soziale Medien und Websites sozialer Netzwerke zu erlauben, einzuschränken oder zu blockieren. IT-Administratoren können detailliert auswählen, welche Social-Media-Websites und YouTube-Einstellungen Eltern anzeigen und verwenden dürfen.
Bieten Sie umsetzbare Erkenntnisse
Eltern können seitenweise auf Echtzeit-Webaktivitäten zugreifen und so sicherstellen, dass ihr Kind sicher ist und sich auf das Lernen konzentrieren kann. IT-Administratoren können außerdem den Status „Zugelassen“ und „Blockiert“ für jede Website entsprechend den Filterrichtlinien des Schulbezirks sichtbar machen.
Verbessern Sie die Kommunikation zu Hause in der Schule ohne zusätzliche Arbeit für die IT
Durch die Aktivierung des wöchentlichen Online-Aktivitätsberichts für Schüler bleiben Eltern mit einer Zusammenfassung der Webaktivitäten ihres Kindes und wichtigen Statistiken für die Woche direkt in ihrem Posteingang auf dem Laufenden. Zu diesen Statistiken gehören die Anzahl der besuchten Webseiten, die täglich online verbrachte Zeit der Schüler und die am häufigsten besuchten Websites.
Helfen Sie Eltern, gesunde Zeitlimits für den Bildschirm festzulegen
Eltern und Erziehungsberechtigte können die Kontrolle über die Bildschirmzeit der Schüler erhalten, um das Surfen im Internet auf von der Schule bereitgestellten Geräten zu Hause oder außerhalb der Schulzeiten vorübergehend für eine Stunde, drei Stunden oder über Nacht zu unterbrechen.