Da die neuen Compliance-Anforderungen des Ohio Senate Bill 29 (SB 29) bald in Kraft treten, haben viele unserer Kunden Fragen dazu, wie Produkte von Lightspeed Systems wie Lightspeed Classroom Management und Lightspeed Alert die neuen Standards erfüllen werden. Wir unterstützen Schulen bei der Bewältigung dieser Änderungen und bewahren gleichzeitig das Vertrauen in unsere Überwachungslösungen. Wir haben eng mit unseren Rechtsberatern und den Bezirken von Ohio zusammengearbeitet, um die notwendigen Änderungen für Ihre Compliance umzusetzen. Im Folgenden beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen zur Einhaltung der Vorschriften und zur Gewährleistung der Schülersicherheit.
Beachten Sie, dass SB 29 ein neues und unerprobtes Gesetz ist, das Auslegungsspielraum bietet und voraussichtlich überarbeitet wird. Die folgenden Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, spiegeln jedoch Lightspeeds allgemeinen Ansatz zur Einhaltung von SB 29 wider. Dieser basiert auf Rechtsberatung, Gesprächen mit Bezirken und der Berücksichtigung der praktischen Anwendung des Gesetzes. Sollten Sie Rechtsberatung zu diesen Themen benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre Bezirksrechtsberater zu wenden.
F: Können wir Lightspeed Classroom und Lightspeed Alert weiterhin verwenden, wenn SB 29 in Kraft ist?
A: Ja, das können Sie unbedingt. Ohio SB 29 erlaubt es Schulbezirken, von der Schule ausgegebene Geräte zu überwachen, sofern die Überwachung unter bestimmte Ausnahmen fällt. Beide Lightspeed-Klassenzimmer Und Lichtgeschwindigkeitsalarm Diese Ausnahmen müssen eingehalten werden, beispielsweise die Nutzung der Tools für Bildungszwecke und die Gewährleistung der Sicherheit der Schüler. Mit den entsprechenden Benachrichtigungen der Eltern können Schulen unsere Produkte weiterhin ohne Unterbrechung nutzen.
Lightspeed Classroom fällt unter die Ausnahme für nichtkommerzielle Bildungszwecke, während Lightspeed Alert mehrere Ausnahmen erfüllt – insbesondere, wenn es zur Verhinderung von Bedrohungen wie Mobbing, Gewalt oder Selbstverletzung eingesetzt wird.
F: Welche Ausnahmen erlauben eine Überwachung?
A: Das Überwachungsverbot unterliegt mehreren Ausnahmen, die für Lightspeed Classroom Management und Lightspeed Alert relevant sind, darunter:
- Ausnahme 1: Die Aktivität ist auf einen nichtkommerziellen Bildungszweck für Unterricht, technischen Support oder Prüfungsaufsicht beschränkt und wird im Voraus angekündigt;
- Ausnahme 2: Der Zugriff/die Überwachung ist erforderlich, um eine Bedrohung für Leben oder Sicherheit zu verhindern oder darauf zu reagieren, und der Zugriff ist auf diesen Zweck beschränkt;
- Ausnahme 3: Die Aktivität ist notwendig, um Bundes- oder Landesgesetze einzuhalten; oder
- Ausnahme 4: Die Tätigkeit ist zur Teilnahme an Förderprogrammen des Bundes oder der Länder erforderlich.
F: Muss ich die Eltern benachrichtigen, wenn die Überwachung unter eine dieser Ausnahmen fällt?
A: Ja. Wenn ein Schulbezirk im Rahmen einer dieser Ausnahmen Überwachungsmaßnahmen durchführt, müssen die Eltern benachrichtigt werden. Es gibt zwei Arten der Benachrichtigung:
- Allgemeine Benachrichtigung. Diese Art der Benachrichtigung ist erforderlich, bevor ein Schulbezirk Geräte für nichtkommerzielle Bildungszwecke wie Unterricht, technischen Support oder Prüfungsaufsicht überwacht. Auch für jedes Jahr, in dem ein Schulbezirk aufgrund einer anderen Ausnahme eine allgemeine Überwachung beschließt, muss er die Eltern schriftlich benachrichtigen.
- Triggerbasierte Benachrichtigung. Wenn ein Schulbezirk zu Überwachungszwecken auf ein von der Schule ausgegebenes Gerät zugreift, muss er die Eltern grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden nach dem Zugriff benachrichtigen (es sei denn, die Benachrichtigung selbst würde eine Gefahr für Leben oder Sicherheit darstellen; in diesem Fall muss sie innerhalb von 72 Stunden nach Wegfall der Gefahr erfolgen).
F: Was müssen wir tun, um die Anforderungen zur Benachrichtigung der Eltern zu erfüllen?
A: Eine der wichtigsten Anforderungen von SB 29 ist die Benachrichtigung der Eltern, sobald ein Gerät überwacht wird. Fortunately, Lightspeed hilft Ihnen dabei.
Lichtgeschwindigkeitsfilter erfüllt die oben genannten Ausnahmen #3 und #4, da dies gemäß CIPA bundesweit vorgeschrieben ist. Da Filter eine Art „allgemeine Überwachung“ darstellt, die ständig aktiv ist, empfehlen wir Ihnen, die Eltern jährlich über Ihre Filternutzung zu informieren, um die Elternbenachrichtigungspflicht zu erfüllen.
- Wir empfehlen, die Verwendung des Lightspeed-Filters in Ihre jährliche Elternkommunikation und AUP aufzunehmen.
- Wenn Sie den Location Agent verwenden, lassen Sie sich von Ihrem Rechtsberater zur Nutzung dieser Funktion beraten. (Im Gegensatz zum Location Agent verfolgt Device Detective verlorene oder gestohlene Geräte, nicht Schüler, daher sollten keine Einschränkungen gelten.)
- Aktivieren Sie die Einstellung „Lightspeed Filter-Agent für Chrome-Browsererweiterung auf Nicht-Chromebook-Geräten deaktivieren“.
- Bewerten Sie die Anwendung der Regeln für die Zeit nach der Schule.
Lightspeed-Einblick fällt unter die Ausnahme #1, da es für pädagogische, nicht kommerzielle Zwecke verwendet wird. (In manchen Fällen gelten auch die Ausnahmen #3 und #4.) Da Digital Insight immer aktiv ist, empfehlen wir eine allgemeine Benachrichtigung über eine einmalige Elternmitteilung, um die Anforderung der Elternbenachrichtigung zu erfüllen.
- Wir empfehlen, Ihre Nutzung von Lightspeed Digital Insight in Ihre jährliche Elternkommunikation und AUP aufzunehmen.
Lightspeed-Klassenzimmer Die Nutzung der Classroom-App erfolgt ausschließlich während des Unterrichts und ausschließlich zu Bildungszwecken. Dementsprechend fällt die Nutzung der Classroom-App durch einen Schulbezirk unter die oben genannte Ausnahme #1, sofern die Eltern im Voraus über die Nutzung der Classroom-App und innerhalb von 72 Stunden nach jeder tatsächlichen Nutzung informiert werden.
- Wir empfehlen, Ihre Nutzung von Lightspeed Classroom in Ihre jährliche Elternkommunikation und AUP aufzunehmen.
- Um der Benachrichtigungspflicht nachzukommen, fügen wir im Elternportal bei jeder tatsächlichen Nutzung des Klassenraummanagements innerhalb von 72 Stunden eine Benachrichtigung ein.
- Überprüfen Sie Ihre Einstellungen für „Erlaubte Unterrichtsstunden“ und „Nur auf dem Campus“ und arbeiten Sie mit Ihrem Rechtsberater zusammen, um sicherzustellen, dass die Einstellungen Ihren Anforderungen entsprechen.
Lichtgeschwindigkeitsalarm wird verwendet, um Androhungen von Gewalt, Selbstverletzung oder Mobbing zu erkennen (und somit zu verhindern) und erfüllt daher die Voraussetzungen für die Ausnahme #2, die Ausnahme „Bedrohung für Leben oder Sicherheit“, sowie für die Ausnahmen #3 und #4 (mehr dazu weiter unten).
- Wir empfehlen, die Verwendung von Lightspeed Alert in Ihre jährliche Elternkommunikation und AUP aufzunehmen.
- Um die Anforderung der Elternbenachrichtigung zu erfüllen, fügen wir im Lightspeed Parent Portal jedes Mal innerhalb von 72 Stunden eine Benachrichtigung ein, wenn Lightspeed Alert aktiviert wird.
Lightspeed MDM überwacht keine Schüler und unterliegt nicht den Meldepflichten gemäß SB 29.
NOTIZ: Es ist nicht ganz klar, wie der Gesetzgeber beabsichtigt hat, dass die 72-Stunden-Benachrichtigungen in Situationen gelten sollen, allgemein, immer aktiv Überwachung (über die die Eltern im Voraus informiert wurden). Viele Schulbezirke sind der Ansicht, dass nur eine Vorabinformation erforderlich ist, wenn Schulen eine allgemeine Überwachung gemäß den Anforderungen der Bundes- und Landesgesetze/Finanzierungsanforderungen durchführen (Ausnahmen #3 und #4 oben). Daher informiert Lightspeed im Elternportal nur über Überwachungen, die über Lightspeed Alert und Lightspeed Classroom Management durchgeführt wurden. Wenn Ihr Schulbezirk das Gesetz jedoch so interpretiert, dass unabhängig vom auslösenden Umstand 72 Stunden im Voraus benachrichtigt werden muss, bietet Lightspeed einen Daten-API-Dienst an, der Ihnen Zugriff auf die Rohdaten der Überwachung von Lightspeed Filter und Lightspeed Digital Insight ermöglicht und diese dann für die Benachrichtigung der Eltern nutzt.
F: Wie hilft das Lightspeed Parent Portal?
A: Eines der Hauptziele von SB 29 ist die Verbesserung der Transparenz und Kommunikation mit den Eltern. Genau dafür haben wir das Lightspeed Parent Portal entwickelt.
Wir erweitern unser Elternportal, um innerhalb von 72 Stunden nach jeder Überwachung einfache und automatisierte Updates zu ermöglichen. Über das Portal erhalten Eltern eine Zusammenfassung der Zugriffe auf die Funktionen des Schulgeräts. So wird die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet, ohne dass Ihr Team mit manuellen Berichten überlastet wird.
Das Lightspeed-Elternportal steht Lightspeed-Kunden auch dann zur Verfügung, wenn Sie den Lightspeed-Filter nicht verwenden.
F: Wie hilft Lightspeed Alert bei der Einhaltung der Gesetze von Ohio?
A: Lightspeed Alert unterstützt Schulen dabei, nicht nur die Anforderungen des SB 29, sondern auch umfassendere bundesstaatliche Verpflichtungen zu erfüllen. Beispielsweise entspricht Lightspeed Alert den staatlichen und bundesstaatlichen Gesetzen wie den Anti-Mobbing-Vorschriften von Ohio und dem Children's Internet Protection Act (CIPA).
Das Gesetz von Ohio verpflichtet Schulen, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um Cybermobbing zu verhindern und Schüler vor Bedrohungen zu schützen. CIPA schreibt eine Überwachung vor, um schädliche Inhalte zu blockieren. Lightspeed Alert wurde entwickelt, um Bedrohungen wie Mobbing, Gewalt und Selbstverletzung zu erkennen und darauf zu reagieren. So können Schulen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Gewährleistung der Schülersicherheit nachkommen.
F: Was wird in der Benachrichtigung im Elternportal stehen?
A: Benachrichtigungen im Elternportal zur Überwachung von Lightspeed Classroom Management oder Lightspeed Alert sind allgemeine Benachrichtigungen, die die Eltern über die erfolgte Überwachung informieren. Wir werden die Rechtslage weiterhin beobachten und mit unseren Anwälten zusammenarbeiten, um zu prüfen, ob dieser Ansatz erweitert werden muss.
SB 29 verlangt, dass die Benachrichtigung:
- Beschreiben Sie den jeweiligen auslösenden Umstand. Für Lightspeed Classroom Management ist dies immer Ausnahme #1; für Lightspeed Alert sind es immer alle drei Ausnahmen #2, 3 und 4; und
- Geben Sie an, auf welche Funktionen des Schulgeräts zugegriffen wurde. Die Benachrichtigung enthält diese Informationen je nach verwendetem Produkt.
F: Moment, ich dachte, in der Mitteilung müsste der konkrete Vorfall beschrieben werden?
A: Die Formulierung besagt, dass die übergeordnete Mitteilung „eine Beschreibung der Bedrohung, sofern vorhanden“ enthalten sollte. „Bedrohungen“ lösen jedoch nicht die normale Verwendung von Lightspeed Alert aus, sodass die Anforderung „Beschreibung der Bedrohung“ im Alarmkontext im Allgemeinen nicht gilt.
Lightspeed Alert ist eine ständige Überwachungslösung; sie wird nicht durch eine bestehende Bedrohung ausgelöst. Es handelt sich um ein allgemeines Überwachungstool zur Erkennung und Abwehr von Bedrohungen. In manchen Situationen kann eine bestehende „Bedrohung“ dazu führen, dass ein Bezirk ein Tool verwendet, um den Zugriff auf ein Gerät zu sperren und die Bedrohung zu untersuchen. Normalerweise wird Lightspeed Alert jedoch nicht so eingesetzt.
Im normalen Kontext von Lightspeed Alert ist der Umstand, der den Zugriff „auslöst“, die Tatsache, dass ein Bezirk beschlossen hat, Geräte generell zu überwachen, um Bundes- oder Landesgesetze oder Finanzierungsanforderungen einzuhalten und/oder weil dies notwendig ist, um eine Bedrohung für Leben oder Sicherheit abzuwenden.
Wenn Sie jedoch auf ein Gerät zugreifen als Folge einer Drohung (und außerhalb der normalen Prozesse von Lightspeed Alert oder Lightspeed Classroom Management), dann sollten die Informationen über die Bedrohung den Eltern mitgeteilt werden.
F: Werden sich diese Änderungen auf die Nutzung von Lightspeed Alert außerhalb des Campus auswirken?
A: Die Überwachung der Schüleraktivitäten außerhalb des Schulgeländes ist ein zentrales Anliegen des SB 29. Lightspeed ist sich bewusst, dass Datenschutz sowohl auf dem Schulgelände als auch außerhalb wichtig ist. Fortunately, die in Ohios SB 29 aufgeführten Ausnahmen, ermöglichen es Schulen, Aktivitäten unabhängig von der Tageszeit oder der Anwesenheit des Schülers auf dem Schulgelände zu regulieren und zu überwachen. Entscheidend ist, ob der Schüler ein „von der Schule bereitgestelltes Gerät“ wie einen Laptop oder ein Google-Konto verwendet.
Um die Vorschriften einzuhalten, empfehlen wir Schulen, Schülern und Eltern klar mitzuteilen, dass die von der Schule bereitgestellten Geräte überwacht werden – unabhängig davon, ob sie auf dem Campus oder außerhalb genutzt werden. So schützen Sie sowohl Ihre Schüler als auch Ihre Einrichtung vor rechtlichen Risiken.
F: Wie hilft Lightspeed Digital Insight bei der Anforderung von SB 29, alle Verträge mit Edtech-Anbietern offenzulegen?
A: Transparenz ist ein entscheidender Bestandteil des Ohio SB 29. Schulen müssen alle Edtech-Verträge mit Drittanbietern offenlegen. Lightspeed Digital Insight vereinfacht diesen Prozess, indem es einen umfassenden Überblick über alle in Ihrem Schulbezirk verwendeten Apps und Tools bietet. Die öffentliche App-Liste von Lightspeed Digital Insight hilft Ihnen, eine aktuelle Liste der Verträge mit Anbietern zu führen und so stets die Offenlegungspflichten zu erfüllen.
Durch die Verwendung von Lightspeed Digital Insight erfüllen Sie nicht nur die Transparenzanforderungen von Ohio, sondern stärken auch Ihr gesamtes Datenschutz- und Sicherheitsframework.
F: Was sollten Schulen tun, um auch bei sich ändernden Anforderungen konform zu bleiben?
A: Lightspeed Systems entwickelt sich kontinuierlich mit den regulatorischen Rahmenbedingungen weiter. Da sich Gesetze wie SB 29 ständig ändern, aktualisieren unsere Rechts- und Produktteams unsere Tools, um sicherzustellen, dass Sie die Vorschriften einhalten. Sie können sich darauf verlassen, dass wir stets über die neuesten Entwicklungen informiert sind, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: die Sicherheit und den Erfolg Ihrer Schüler.
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zur Compliance. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Lightspeed-Kundenbetreuer oder Besuchen Sie unser Support-Center.
F: Was sollte ich heute tun, um mich vorzubereiten?
A: Wenn Sie Lightspeed-Überwachungslösungen verwenden, beginnen Sie mit der Vorbereitung der Implementierung des Lightspeed-Elternportals, damit Sie für Elternbenachrichtigungen bereit sind (mehr dazu erfahren Sie hier).
Nach der Veröffentlichung können Sie in den Einstellungen diese neue Option aktivieren (in Kürze verfügbar!):

Wenn Sie Lightspeed Digital Insight nicht haben, Fordern Sie noch heute eine Demo an um zu sehen, wie es bei einer öffentlichen App-Liste helfen kann.
Abschluss
Indem Sie auf dem Laufenden bleiben und die Produktpalette von Lightspeed nutzen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Schulbezirk die Anforderungen von SB 29 und anderen gesetzlichen Bestimmungen vollständig erfüllt und gleichzeitig eine sichere und effektive Lernumgebung für die Schüler gewährleistet.